Freistellung
|
- Wir sind nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid zur Körperschaftssteuer des Finanzamtes Dresden-Süd, Steuernummer 203/141/10014, vom 19.06.2017 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit, weil unser Verein ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten mildtätigen und gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. der Abgabenordnung dient.
|